fangensten und objektivsten gewürdigt finden. Trotz der überscharfen, namentlich von Cornelis’ Zeitgenossen Marnix und dem Geschichtsschreiber der Niederlande van Meteren gegen ihn erhobenen Angriffe muss man zu der Überzeugung kommen, dass sich dem „Bruder Cornelis“ kaum etwas anderes als die nach unseren Begriffen indezente Ausführung der „Disziplin“ vorwerfen lässt; dass dagegen die von Marchand, Boileau und anderen später hinzugefügten oder übernommenen skandalösen Details überwiegend auf Voreingenommenheit oder fanatischer Feindseligkeit beruhen, jedenfalls unbeglaubigt sind. Es hat nicht den Anschein, als habe sich Cornelis irgendwelcher sexueller Attentate gegen seine Beichtkinder schuldig gemacht; auch hat er keinen Orden, keine „gynopygische Sekte“, keine Geisslersozietät gestiftet, sondern nur einzelne Frauen und Mädchen, meist nach ihrem eigenen oftmaligen Verlangen, zu seinen wunderlichen Bussmysterien herangezogen. Er war mit einem Worte ein beschränkter Zelotiker, aber sinnlich obszöne oder gar sadistische Antriebe lagen ihm anscheinend fern. Gehetzt und verleumdet wurde in dem damals entbrannten Streite von protestantischer und katholischer Seite gleich stark und gleich widerlich, denn alle Waffen galten in diesem Kampfe beider Parteien für gut: „tantum relligio potuit suadere malorum“.

Weniger günstig lautet das geschichtliche Endurteil in einer anderen ekklesiastischen cause célèbre, der berühmten Affäre Girard-Càdière, die sich in den Jahren 1728 bis 1730 in Toulon abspielte. Auch darüber liegt eine ansehnliche, bei Pisanus Fraxi1) zusammengestellte und gesichtete Literatur vor. Der Jesuitenpater Girard kam im April 1728 als Rektor des séminaire royal de la marine nach Toulon, ein damals 47jähriger Mann, gross, trocken, abgemagert, etwas schwerhörig, schmutzig, der überall hinspuckte - aber mit der Reputation eines frommen und beredten Predigers. So verführte er die damals 17jährige Marie Càdière, sein Beichtkind, deren in einem Jesuitenkolleg erzogener Bruder zu den wärmsten Bewunderern des Paters gehörte. Girard verstand offenbar seine schöne Beichtbefohlene zu „hypnotisieren“, was bei ihr ausserordentlich leicht bis zu ausgesprochenen lethargischen Krisen gelang („à tel contact léger qu’ une autre n’eut pas remarqué, elle perdait connaissance; un frôlement près du sein suffisait“ heisst es in Michelets Schilderung); er schwängerte sie, stigmatisierte sie, indem er alte skrofulöse Narben wieder aufriss und künstlich offen erhielt, durch Saugen der Wunden etc. - schliesslich vielleicht in der Tat sadistischen Regungen


1) L. c. p. 225-253. - Vgl. auch Michelet, Histoire de France und la sorcière.

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