letzungen beigebracht, denen eines der Kinder erlag, während die beiden anderen mit dem Leben davonkamen. Während von der Kriminalpolizei noch ohne Erfolg nach dem Täter gefahndet wurde, meldete sich über 3 Monate darauf, am 8. November 1907, ein 22 jähriger Buchdrucker, Epileptiker, der schon mehrfach in Irrenanstalten gewesen war und sich wieder zur Beobachtung in Herzberge befand. Er bezichtigte sich selbst der Messerstechereien und bekundete, als er an die Tatorte geführt wurde, eine solche Vertrautheit mit den Örtlichkeiten und den Vorgängen, dass er von Polizei und Staatsanwaltschaft als der wirkliche Täter erachtet wurde. Ein Strafverfahren konnte jedoch gegen ihn nicht durchgeführt werden, da die Gerichtsärzte ihn als geisteskrank und die Tat als in einem Dämmerzustand verübt betrachteten. - Es ist dabei in Betracht zu ziehen, dass derartige Psychoepileptiker sich während ihrer Anfälle eines in ganz eigenartiger Weise krankhaft veränderten Bewusstseins erfreuen, das sie in den Stand setzt, bei Verübung ihrer Tat mit anscheinend genauer Überlegung, planmässig und sogar mit grossem Raffinement zu Werke zu gehen und alle Vorkehrungen, um nicht ertappt zu werden, mit grosser Sorgfalt zu treffen. Wenn sie auch im Moment der Tat nicht wissen, was sie tun, und nachher nicht, was sie getan haben, so bleibt doch eine gewisse Reminiszenz davon, wie eben der obige Fall lehrt, mehr oder weniger deutlich erhalten oder kann unter begünstigenden Umständen später zurückkehren.

Von Nekrophilie aus neuester Zeit mögen nur die beiden folgenden Fälle (wovon der zweite auch durch den eigenartigen Ausgang merkwürdig ist) als Illustration dienen.

1. (April 1901.) Über eine kaum glaubliche Leichenschändung wird uns aus Schönau an der sächsisch-böhmischen Grenze bei Zillone folgendes gemeldet. Auf dem dortigen Friedhofe war am Vormittage die 30jährige verehelichte Frau Maschke beerdigt, die Gruft jedoch noch nicht völlig geschlossen worden. Als nun am Nachmittage eine Einwohnerin aus Schönau das neben der Frau Maschke befindliche Grab eines Verwandten besuchte, bemerkte sie zu ihrem nicht geringen Entsetzen, wie sich der Deckel des Sarges, in welchem die Leiche von Frau Maschke ruhte, hin und her bewegte. Die Entdeckerin dieses grausigen Vorkommnisses begab sich daher zum Totengräber und erstattete diesem Anzeige. Der Kirchhofsbeamte eilte infolgedessen mit mehreren Arbeitern sofort an die bezeichnete Grabstätte, wo sie zu ihrem grossen Schreck den schon oft vorbestraften Armenhäusler Wokatsch dabei überraschten, als dieser im Begriff war, die Frauenleiche zu schänden. Der bestialische Verbrecher wurde sofort ergriffen und dem zuständigen Bezirksgericht Hainspach überwiesen. Bald darauf fand an Ort und Stelle eine gerichtliche Untersuchung statt, zu welchem Behufe die Leiche wieder aus der Gruft genommen und nach der Leichenhalle gebracht wurde, um dort feststellen zu können, wieweit sich der Verbrecher bereits an der Leiche vergangen hat.

2. Eine furchtbare Strafe hat, wie uns geschrieben wird, in Oebisfelde einen Mann ereilt, der dort vor kurzem wegen Leichenschändung verhaftet worden. Die 14 jährige Tochter des dortigen Gastwirts Karl Müller war gestorben, die Leiche

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