Bisam

19.06.1997

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    Jahresübersicht 1997 | Monatsübersicht Juni

  1. Inhalt des deutschen Multimediagesetzes

Inhalt des deutschen Multimediagesetzes

Aus dem JoJet der Journalisten:



Auszug aus dem W&V-Tickerabo vom 16. Juni 1997:

Bundesregierung verabschiedet Multimedia-Gesetz

Das vom Bundestag verabschiedete Multiamedia-Gesetz sieht vor, dass Betreiber von Online-Diensten (Provider) wie AOL, CompuServe oder T-Online nur fuer die von ihnen selbst erstellten Service-Leistungen und Inhalte verantwortlich sind. Sofern Online-Dienste fuer Inhalte-Anbieter lediglich den Zugang zum Internet vermitteln, liegt die inhaltliche Verantwortung nicht bei den Online-Diensten. Es sei denn, dem Betreiber des Online-Dienstes ist der strafbare Inhalt seiner vermittelten Serviceleistung nachweislich bekannt. Auch die Frage, welche Inhalte ueberhaupt im Internet erlaubt sind, soll das neue Multimedia-Gesetz regeln. So duerfen zum Beispiel gewaltverherrlichende Texte oder Pornographie ab dem 1.August nicht mehr verbreitet werden. Generell will die Regierungs- Koalition die elektronischen Informationen als "Schriften" gelten lassen, die, sofern jugendgefaehrdent, auf einen Index gesetzt werden koennen. Aufgrund der fast unmoeglichen Kontrolle im Internet setzt der Gesetzgeber in erster Linie auf Filterprogramme die verhindern sollen, dass Kinder und Jugendliche derartige Inhalte ueberhaupt erreichen koennen. Eine Zulassung fuer elektronische Informnations- und Kommunikationsdienste soll es nicht geben. Eine "digitale Unterschrift" soll ermoeglichen, dass bei Angeboten wie Teleshopping oder -banking oder auch im Schriftverkehr mit Behoerden ein Dokument einem bestimmten Absender zugeordnet werden kann. Private Zertifizierungsstellen, die vom Staat kontrolliert werden, sollen die digitalen Signaturen speichern und bestaetigen. Von einer staatlichen Kontrolle von verschluesselten Nachrichten will man zunaechst absehen, einen Master-Kryptographie-Schluessel fuer Polizei und Geheimdienste soll es vorerst nicht geben.

KOMMENTAR

Macht Euch nichts vor, wir fallen entweder unter Pornographie oder Gewaltverherrlichung oder sogar beides. Wichtig wäre es zu wissen, was genau mit "Filterprogrammen" gemeint ist: Die Dinger, die man auf seinen eigenen Rechner installiert und es den Kindern unmöglich machen, zu gewissen Sites zu surfen, oder eine Serie von fgrep-ähnlichen Programmen im Netz, die Mail filtern.



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Erzeugt am: 15.03.2006

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