Bisam

05.08.2000

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  1. Gericht: Vorliebe für SM kein Kündigungsgrund

Gericht: Vorliebe für SM kein Kündigungsgrund

Das Arbeitsgericht Berlin entschied gegen die Kündigung eines Krankenpflegers Eine Vorliebe für sadomasochistische Sexualpraktiken darf nicht zum Kündigungsgrund werden, stellte das Arbeitsgericht Berlin in einem außergewöhnlichem Prozess fest. Ein entsprechendes Urteil fiel zu Gunsten eines Krankenpflegers einer psychiatrischen Klinik aus. Dem Pfleger war gekündigt worden, nachdem er in einer Fernseh-Talk Show über seine sexuellen Vorlieben gesprochen hatte. Die Leitung der Klinik hatte befürchtet, er könne die Wehrlosigkeit von Patienten, die unter Betäubungsmitteln stehen, ausnutzen. Das Arbeitsgericht entschied aber, dies könne dem Pfleger nicht unterstellt werden, besonders, weil es zuvor nie einen derartigen Zwischenfall gegeben habe.

Quelle: www.wahreliebe.de/news/0,4736,625632,00.html



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Erzeugt am: 15.03.2006

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