Bisam

07.08.2002

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  1. Ergänzung zu: Spinkampange.de will Jugendschutz im Chat durchsetzen
  2. ERGAENZUNG Interview mit Jugendschutz.net über Suchmaschinen

Ergänzung zu: Spinkampange.de will Jugendschutz im Chat durchsetzen

Die Aktion Spinkampagne.de, in der ein Jörg P. Goebeler den Betreibern des Spinchats "konkrete und permanente Jugendgefährdung" vorwirft, ist laut Aussage des Vorstandes der Spin AG, Paul Schmid, nichts weiter als ein Racheakt, da Goebeler eine Chatsperre bekommen habe.

Paul Schmid äußerte sich in einem Gespräch mit Bizarre-Talk mit folgenden Worten zu diesem Thema: "Herr Goebeler hat sich im Spinchat gegen unsere Nutzungsbedingungen verstossen und wurde deshalb gesperrt. Wir haben den Verdacht, dass es sich um eine persönliche "Rachekampagne" handelt. Bei den BDSM Chattern im Spinchat stösst er übrigens deswegen auf breite Ablehnung."

Schmid bestätigte, dass er und seine Firma anwaltlich gegen Goebeler vorgehe, unter anderem wegen "Geschäftsschädigung". Auf den Vorwurf Goebelers, dass von Spinchat eine "konkrete und permanente Jugendgefährdung" ausgehe, erwiderte Schmid:

"Wir sind sehr bemüht, unseren Chat "sauberzuhalten". Dies stellen wir u.a. durch eine nahezu kontinuierliche Überwachung sicher. Diese Überwachung basiert grossteils auf verantwortungsbewussten Stammchattern, die von uns sog. OP-Rechte erhalten.

Pro Tag loggen sich weit ueber 100.000 Leute in den Chat ein. Und obwohl wir natürlich Stoppwortlisten haben, können Sie nicht 100% verhindern, dass jemand mit einem Nicknamen einloggt, der gegen unsere (sehr strengen) Nutzungsbedingunn verstösst. Allerdings muss man auch beachten, wie lange so ein Nickname im Chat "überlebt". In der Regel wird ein Chatter mit einem unerlaubten Nicknamen innerhalb kürzester Zeit nach Kenntniserlangung entfernt.

Herr Goebeler sollte sich auf seiner Webpage mal dazu äussern, wie lange seine beanstandeten Nicks (zu denen er u.a. so "jugendgefährdende" wie "Sweet-Cam-Boy" oder "kleine-sklavin" zählt) denn im Chat waren, bevor sie durch einen Operator entfernt wurden.

Er begnügt sich auch in der Regel nur mit dem Erwähnen des Nicks, ohne näher darauf einzugehen, ob dieser Nick irgendwelche Vergehen begangen oder gegen Gesetze verstossen hat."

Auf die Frage, ob die Spin AG das Gerücht bestätigen könne, dass Goebeler bei der Staatsanwaltschaft Krefeld Anzeige gegen sie erstattet hätte, führte Schmid aus, "Von einem Verfahren gegen "spinchat" oder wohl besser gegen die SPiN AG ist uns nichts bekannt."

Bizarre-Talk fragte Paul Schmid, wie er die Vorwürfe von Goebeler, dass Spinchat "Verstöße zB. gegen Teledienstgesetzt, Jugendschutzgesetz und StgB." fördere, bewerte. Schmid wörtlich: "Diese Formulierungen lassen die Interpretation zu, dass die SPiN AG gegen diese Gesetze verstossen würde. Das ist völliger Unsinn! U.a.

deswegen wird Herr Goebeler ja von uns abgemahnt, bzw. ggf. verklagt.

Es kann vorkommen, das ein Chatter gegen ein Gesetz verstösst. Wir halten uns in einem solchen Fall strikt an die gesetzlichen Regelungen und arbeiten eng mit den Behörden zusammen. Aber in all den Jahren, in denen Spinchat.de in Betrieb ist, gab es noch keinen einzigen Fall in denen die SPiN AG (oder frueher die SPiN GmbH) als Betreiber in irgendeiner Form abgemahnt, angezeigt, angeklagt, oder gar verurteilt worden wäre!"

Eine Verstärkung der Überwachung ist für den Vorstand der Spin AG nicht notwendig. Die derzeitige Überwachung durch Operatoren sei völlig ausreichend.

Goebeler betreibt augenscheinlich unter dem Namen "Banzaii" eine Website mit Namen "banzaifoto" (www.banzaifoto.com/), wo er BDSM-Fotos verkauft. Zumindest hat der im Impressum angegebene Betreiber der Seite den selben Namen. Bei Stichproben von Bizarre-Talk in verschiedenen Chaträumen von Spinchat wurde dies von einigen Chattern bestätigt. Die meisten Chatter, die Bizarre-Talk zu diesem Thema befragte, sind mit dem Vorgehen Goebelers in keinster Weise einverstanden. Umso unverständlicher ist die Tatsache, dass er, wohl aus gekränktem Stolz, einen derartigen Aufruhr, vor allem in der BDSM-Subkultur, erzeugt.

Bizarre-Talk versucht selbstverständlich, von Herrn Goebeler eine Stellungnahme zu erhalten, bisher wurde auf eine entsprechende Anfrage allerdings noch nicht reagiert.

Für SWL von Aranita, aranita — at — bizarre-talk.org, www.bizarre-talk.org


ERGAENZUNG Interview mit Jugendschutz.net über Suchmaschinen

> Die genaue URL ist:

> www.suchfibel.de/aktuell/jugendschutz.htm

Auf die Frage welche Jugendschutzdefizite Suchmaschinen aus der Sicht von Jugendschutz.net aufweisen würde, meinte Friedemann Schindler unter anderem:

"dass Kinder und Jugendliche bei ihrer Suche mit Seiten konfrontiert werden, nach denen sie zwar aus Neugier gesucht haben, die sie aber trotzdem überfordern und in ihrer Entwicklung beeinträchtigen (z.B. Bilder von misshandelten Menschen auf so genannten Tasteless-Sites oder "bizarre" Sexualpraktiken, die über Bildersuchen in großem Umfang zu finden sind)"

Laut seiner Aussage sollte Angebote, welche laut gesetzlicher Defination auch für Erwachsene - in diesem Zusammenhang führt er harte Pornographie, Volksverhetzung oder Verletzungen der Menschenwürde auf - so weit dies technisch möglich und dem Betreiber zumutbar ist, unterbunden und deshalb auch nicht in Suchmaschinen aufgenommen werden.

Nach seiner Sichtweise stellt "eine totale Sperrung in diesem Bereich keinen Verstoß gegen die Informationsfreiheit dar, da dieser Eingriff durch die Vorschriften des Strafgesetzbuches gerechtfertigt ist". In diesem Zusammenhang verweist er auf die bestehende gesetzliche Regelung bei der Kinderpornografie.

Weiters führt er aus, das auf Anregung von Jugendschutz.net zwischen den Betreibern von Suchdiensten ein Austausch von existierenden Adress- und Keywordlisten stattfindet. Zur Zeit würde diese Liste nur rechtsextreme Adressen und Keywords beinhalten, die im Rahmen des Programms "ENTIMON - Gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Jugend) zusammengetragen wurden.

Laut seinen Aussagen wurden nur Angebote gelistet, die nach deutschem Recht eindeutig unzulässig sind, sowie Adressen, die nach einem längerfristigen Monitoring durch jugendschutz.net von den Pädagogen im Projektteam als "schwer jugendgefährdend kategorisiert" wurden.

Er wies auch darauf hin, dass die Betreiber der Suchdienste dafür verantwortlich sind, ob sie die Listen für Sperrmaßnahmen verwenden und in welchem Umfang diese Sperrungen gelten sollen. Wie sie diese Listen verwerten, hängt von schiedenen Prämissen - so der der Art des Suchdienstes, seiner spezifischen Zielgruppe oder der politischen Grundüberzeugung des Betreibers - ab.

Desweiteren sind laut seiner Auffassung sind nur die Betreiber von Suchdiensten in der Lage, den Jugendschutz umfassend zu berücksichtigen. Und jugendschutz.net sieht es als seine Aufgabe, sie dabei zu unterstützen.



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Erzeugt am: 15.03.2006

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