Bisam

11.01.2003

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  1. [ERGÄNZUNG] Rotenburger Kannibalismus-Fall

    

[ERGÄNZUNG] Rotenburger Kannibalismus-Fall

Weiterhin versuchen Psychologen und Kriminologen, den Fall einzuordnen und rechtlich zu klären.

aus Trierischem Volksfreund, Ausgabe Fr., 10. Januar 2003, Abteilung Welt, Rubrik Kriminalität: "[...] Experten taten sich schwer, das grausame Geschehen zu erklären. Der Berliner Psychologe Konrad W. Sprai bezeichnete Lustmord als "die extreme Form des Sadismus". Im Kannibalismus werde der Sadismus um noch eine weitere Stuife gesteigert. "Dabei empfindet der Kannibale die sexuelle Lust nicht beim Morden, sondern erst durch den Verzehr des Fleisches seines Opfers." Menschen mit dieser Perversion könnten durchaus ein normales Leben führen.

Frühere Fälle von Kannibalismus seien aus frühen gesellschaftlichen Systemen bekannt, in denen Normen und Werte noch nicht so klar verankert gewesen seien, sagte der Gießener Kriminologe Prof. Arthur Kreuzer. Heute müsste ein solcher Tabubruch als Ausdruck einer schweren Persönlichkeitsstörung betrachtet werden.[...]" "[...] Während die Ermittlungen noch andauern, wird bereits über die Bestrafung des mutmaßlichen Kannibalen diskutiert. Die Staatsanwaltschaft will von ihrem Mordvorwurf derzeit nicht abweichen, weil es zu dem angeblichen Einverständnis des Opfers und dem Tathergang nur die Aussagen des Beschuldigten gebe. [...] Kannibalismus als solcher ist nach dem deutschen Strafrecht kein Tatbestand. Für die Abartigkeit seines Tuns kann der Rotenburger also nicht bestraft werden."

    



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