Bisam

05.04.2003

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    Jahresübersicht 2003 | Monatsübersicht April

  1. jugendschutz.net beanstandete 2002 819 Websites
  2. Klage der NSCF gegen US-Zensurgesetz zugelassen
  3. Keine Zwangsverwahrung für SMler nach DSM-IV-Streit

    

jugendschutz.net beanstandete 2002 819 Websites

Die Länderorganisation jugendschutz.net hat nach einem Bericht von Heise Online (Quelle s.u.) 819 Online-Betreiber wegen jugendgefährdender Seiten beanstandet. 129 Anbieter von harter Pornographie wurden an das Bundeskriminalamt weitergeleitet, schrieb Heise am 04. April 2003.

Im Jahr 2001 hatte jugendschutz.net 650 Porno-Sites beanstandet [swl20020327-0002]. Auch die SM-Informationssite Datenschlag musste auf Druck der Institution ihr Angebot ändern [swl20020516-0002].

Heise Bericht: "Jugendschutz.net beanstandete mehr als 819 deutsche Online-Anbieter"

www.heise.de/newsticker/data/jk-04.04.03-007/

Jugenschutz.net Homepage: www.jugendschutz.net

    


    

Klage der NSCF gegen US-Zensurgesetz zugelassen

Ein US-Gericht in New York hat eine Klage der SM-Bürgerrechtsgruppe National Coalition for Sexual Freedom (NCSF) gegen das Internet-Zensurgesetz CDA zugelassen [s. SWL 11. Aug 2002]. Die NCSF und die klageführende Fotografin Barbara Nitkes müssen die Gelegenheit erhalten, zu argumentieren, dass die Definition von "obszön" in dem Communication Decency Act (CDA) zu breit gefasst und damit verfassungswidrig sei, befanden die drei Richter einstimmig einer Mitteilung der NCSF vom 31. März 2003 zufolge. Die US-Regierung hatte sich gegen eine Zulassung der Klage ausgesprochen.

Der CDA wurde 1996 erlassen und sollte den Inhalt des Internets regeln. Der größte Teil des Gesetzes wurde vom Obersten Gericht der USA bereits 1997 für verfassungswidrig erklärt. Der Rest lässt ein Verbot von Webinhalten zu, die nach Auffassung einer Kommune obszön sind. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen den Ersten Zusatz der US-Verfassung, der es dem Kongress verbietet, Gesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit zu erlassen. Die NCSF hatte Nitkes Klage am 18. Juli 2002 bekannt geben.

Site der NCSF zur CDA: www.ncsfreedom.org/cda.htm

    


    

Keine Zwangsverwahrung für SMler nach DSM-IV-Streit

Ein US-Gericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine unbefristete Sicherheitsverwahrung eines homosexuellen Vergewaltigers mit einer SM-Neigung zurückgewiesen. Wie die Homosexuellen-Zeitung "Bay Windows" (Quelle s.u.) am 20. März 2003 berichtete, befand ein Geschworenengericht, dass der 53-jährige Alden Baker Jr. keine sexuell gefährliche Person sei. Die Staatsanwaltschaft von Massachusetts hatte argumentiert, Baker sei ein sexueller Sadist im Sinne der Diagnosekriterien von DSM-IV. Die Geschworenen folgten dagegen der Argumentation der Verteidigung, dass die SM-Handlungen "simulierten Sadismus" darstellten und damit nicht unter DSM-IV fielen.

Baker war 1991 wegen einer Vergewaltigung sowie wegen der Verbreitung von Kinderpornographie zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Bei seiner Festnahme war im Keller seines Hauses ein SM-Zimmer gefunden wurden. Die Polizei beschlagnahmte zudem Videobänder von SM-Spielen zwischen Baker und anderen Männern.

Kurz vor seiner Entlassung 2001 beantragte die Staatsanwaltschaft, Baker als sexuell gefährliche Person in Verwahrung zu nehmen, die von einem Tag bis lebenslänglich dauern kann. Die Gutachterin der Staatsanwaltschaft, Ira Silverman, stufte Baker nach den Kriterien der vierten Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) der Amerikanischen Psychiatrie-Gesellschaft (APA) als sexuellen Sadisten ein.

Der Gutachter der Verteidigung, Daniel Kriegman, stellte fest, dass Silverman in ihrem Bericht die Definition für sexuellen Sadismus verkürzt wiedergegeben hatte: Die sadistischen Handlungen muss danach "echt, nicht simuliert" [real, not simulated] sein. Es gebe in Bakers Fall keine Hinweise auf "echte" im Gegensatz zu "simulierten" sadistischen Handlungen, befand er.

Bakers Anwalt, John G. Swomley, argumentierte zudem, dass es einen grundsätzlichen Unterschied zwischen konsensuellen SM-Spielen und sadistischen Handlungen gebe. Vor Gericht hatten die Männer auf den Videobändern ausgesagt, dass die Handlungen mit Baker einvernehmlich gewesen seien. Swomley stützte sich zudem auf Aussagen von Experten wie den Sexualforscher Fred Berlin von der Johns Hopkins Universität und den SM-Forscher Charles Moser [swl20000419-0001]. Moser gehört zu einer Gruppe von Experten, die sich zum Ziel gesetzt haben, sexuellen Sadismus und Masochismus ganz aus DSM zu entfernen [s. SWL 30. Juli 2002].

Der Richter habe den Geschworenen sehr deutlich gesagt, dass Baker nicht wegen einvernehmlichen SM-Handlungen verurteilt werden könne, sagte Swomley dem Bericht zufolge. "Ich habe ein Problem mit dem Etikett 'SM', weil man damit die Charaktere von Hannibal Lecter oder Jeffrey Dahmer heraufbeschwört, und danach wird gekichert und gejohlt, und sie haben keine Vorstellung, worum es geht." Baker selbst sagte nach seiner Freilassung am 14. März 2003, es sei ein Zufall, dass er frei gesprochen wurde. Die zwölf Geschworenen seien einfach nicht zu schwulenfeindlich gewesen. "Was soll ich sagen, dass die Götter mir gnädig waren? In diesem System ist Gerechtigkeit meiner Ansicht nach ein Zufall."

In den USA werden Gutachter nicht von dem Gericht gestellt. Die beiden Parteien stellen statt dessen ihre eigenen Experten vor, über deren Argumente die Geschworenen zu befinden haben. Der Fall hat keine Präzidenzwirkung, weil es nicht zu einem Hauptverfahren kam.

QUELLE

"Baker ruled not dangerous, released" von Laura Kiritsy Bay Windows, 20. März 2003 Web: www.baywindows.com/news/396131.html Email: lkiritsy — at — baywindows.com Datenschlag-Text zu DSM-IV: www.datenschlag.org/txt/dsmiv.html

ORIGINALZITAT

Swomley: "I have a problem with the label of S&M because you come up with a characterization of Hannibal Lecter or Jeffrey Dahmer and they see this, giggle and hoot, and they have no concept [of] what it is." Baker: "What can I say: the gods were looking out for me? I think justice is an accident in this system."

    



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Erzeugt am: 15.03.2006

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