weibliche Geschlecht Luft zu machen und dies Gefühl, wenn nicht in Handlungen, mindestens in Wort und Schrift nachdrücklich zu betätigen. So erklärt sich zum grossen Teil der Weiberhass und die Weiberfurcht gerade so mancher bedeutenden Denker und Menschen, von Euripides und dem alten Cato (der schon über die schlimme Natureinrichtung klagte, „dass wir weder ohne die Frauen leben, noch mit ihnen glücklich leben können“) bis zu Schopenhauer und zu Strindberg, der in seinen Dramen und in seiner fast ins Pathologische umschlagenden „Beichte eines Toren“ wohl das Äusserste, zugleich Selbstdurchlebteste, über diese Dinge gesagt und ein unheimliches Rätsel der Menschennatur mitschaudernd enthüllt hat.


Bis hierher haben wir den innerhalb der Geschlechtssphäre liegenden, aus dem Wesen der geschlechtlichen Vorgänge selbst stammenden physiologischen und psychologischen Ursprüngen des „Sadismus“ nachzugehen und seine Wurzeln in dem sexual gedüngten Erdreich aufzuweisen gesucht. Doch wäre es verfehlt, die Betrachtung auf dieses enge Gebiet ausschliesslich zu begrenzen, da unzweifelhaft auch weitere und allgemeinere, ganz ausserhalb der Geschlechtssphäre liegende oder aus dieser heraufragende Motive und Triebfedern bei den sadistischen Betätigungen oft wesentlich mitwirken. Einzelne Hindeutungen müssen hier freilich genügen. Eine grosse Rolle spielt unzweifelhaft der in der menschlichen Natur begründete Herrschaftsdrang und der als sein gerader Gegensatz ebenfalls in der menschlichen Natur nicht fehlende Drang zur Unterwürfigkeit, Dienstbarkeit, Hörigkeit - jener beim Manne überwiegend, dem das Dominium ebenso natürlich und selbstverständlich ist, wie seitens der Frau (das wohl weniger natürliche als künstlich angezüchtete) Servitium. In der Tat, zur „Herrschaft über die Natur“ bestimmt und berufen fühlte sich der Mann von jeher, auch zur Herrschaft über das physisch und, nach seinem Dafürhalten, geistig inferiore Weib in skrupelloser Weise berechtigt. Zur bequemen Sicherung und Aufrechterhaltung seiner Herrschaft erhielt er das Weib in geistiger Unmündigkeit, wie ein Kind, um es dann auch als solches rechtlich und sozialethisch zu behandeln. Die vom Manne herrührende Gesetzgebung und die gesellschaftlich und staatlich geduldete oder geförderte Sitte heiligte das brutale Naturrecht des Stärkesten und vindizierte dem Manne, gegenüber dem Weibe, das Privilegium moralischer Demütigung, körperlicher Züchtigung, ja selbst der Tötung. Noch im England des 19. Jahrhunderts war der Frauenverkauf gesetzlich erlaubt. Noch bis in die neueste Zeit hinein haben wir den Racheschrei „tuez-la“ dem untreuen Weibe gegenüber vernommen, werden die sittlichen Verfehlungen beider Geschlechter stets mit ungleichem Masse gemessen,

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