empfand er jedesmal Ekel, Uebelbefinden und fasste die besten Vorsätze, derlei künftig bleiben zu lassen. - Ein einziges Mal hatte er gleichen Genuss beim Trinken des Urins von einem 9jährigen Knaben, mit dem er einmal Fellatio getrieben hatte. Patient leidet an epileptischer Geistesstörung. (Pelanda, Archivo di Psichiatria X, fasc. 9-4.)

Hierher gehören noch ältere Fälle, welche schon Tardieu (Etude médico-légale sur les attentats aux moeurs, p. 206) an senilen Persönlichkeiten beobachtet hat. Er schildert als "Renifleurs", "qui in secretos locos nimirum theatrorum posticos convenientes quo complures feminae ad micturiendum festinant, per nares urinali odore excitati, illico se invicem polluunt."

Einzig in dieser Hinsicht sind die "Stercoraires", von denen Taxil (La Prostitution contemporaine) berichtet.

Geradezu monströse hierhergehörige weitere Tatsachen teilte Eulenburg in Zülzers Klin. Handbuch der Harn- und Sexualorgane IV, p. 47 mit.

 

d) Masochismus des Weibes.

Beim Weibe ist die willige Unterordnung unter das andere Geschlecht eine physiologische Erscheinung. Infolge seiner passiven Rolle bei der Fortpflanzung und der von jeher bestehenden sozialen Zustände sind für das Weib mit der Vorstellung geschlechtlicher Beziehungen überhaupt die Vorstellungen der Unterwerfung regelmässig verbunden. Sie bilden sozusagen die Obertöne, welche die Klangfarbe weiblicher Gefühle bestimmen.

Der Kenner der Kulturgeschichte weiss, in welchem Verhältnisse der absoluten Unterwerfung das Weib von jeher bis zu relativ hohen Kulturzuständen gehalten wurde 1), und ein aufmerksamer Beobachter des Lebens kann heute noch leicht erkennen, wie die Gewöhnung unzähliger Generationen, im Verein mit der passiven Rolle, welche die Natur dem Weibe zugewiesen hat, diesem Geschlechte eine instinktive Neigung zur Unterordnung unter den Mann angebildet hat; er wird bemerken, dass von den Frauen ein stärkeres Betonen der üblichen Galanterie höchst abgeschmackt gefunden, ein Abweichen davon nach der Seite eines herrischen Benehmens zwar mit lautem Tadel, aber oft mit heimlichen Behagen aufgenommen wird 2). Unter dem


1) Die Rechtsbücher des frühesten Mittelalters geben dem Manne das Tötungs-, die des späten noch das Züchtigungsrecht über sein Weib. Von letzterem wurde auch in höheren Ständen ausgiebig Gebrauch gemacht (vgl. Schultze, Das höfische Leben zur Zeit des Minnesangs, Bd. I, p. 163 f.). Daneben steht unvermittelt der paradoxe Frauendienst des Mittelalters (s. unten p. 154).

2) Vgl. den Ausspruch der Lady Milford in Schillers "Kabale und Liebe": "Wir Frauenzimmer können nur zwischen Herrschen und Dienen wählen, aber die höchste Wonne der Gewalt ist doch nur ein elender Behelf, wenn uns die grössere Wonne versagt wird, Sklavinnen eines Mannes zu sein, den wir lieben!" (II. Akt, 1. Szene.)

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