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Der Papiertiger: Implantatstahl

 
   
   
   
   
   
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Der Papiertiger ist eine Enzyklopädie des Sadomasochismus, zusammengestellt von Datenschlag. Hier erklären wir Begriffe aus dem SM-Bereich und stellen sie in den Zusammenhang der sadomasochistischen Subkultur und ihrer Traditionen.



Implantatstahl darf aufgrund seines Nickelgehaltes nicht für den Ersteinsatz bei Piercings verwendet werden (so paradox das auch klingen mag, da man ihn schließlich in Knochen u.ä. einsetzen darf).

Piercingschmuck ist rechtlich betrachtet ein "Bedarfsgegenstand" im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes(LMBG), da er dazu bestimmt ist, "nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen" (so das LMBG zur Frage, was u.a. unter den Begriff der Bedarfsgegenstände fällt). Der Gesetzgeber hat dann aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Verbraucher per Rechtsverordnung genauere Regeln hinsichtlich einiger dieser Bedarfsgegenstände erlassen. Am 10. April 1992 wurde daher mit Hilfe der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt, daß für "Ohrstecker oder gleichartige Erzeugnisse ..., die dazu bestimmt sind, bis zur Epithelisierung des Wundkanals im menschlichen Körper zu verbleiben" kein Nickel verwendet werden darf (so der § 3 in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung).

Im Rahmen der Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes ist dann auch die EU tätig geworden und hat am 30.6.1994 eine Richtlinie erlassen (94/27/EG; ABEG L 188/1), in der für Ohrstecker und vergleichbare Produkte eine Höchstmenge an Nickel festgelegt ist.

Aber warum darf nickelhaltiger Implantatstahl nun in Knochen u.ä. eingesetzt, aber nicht für ein Piercing verwendet werden? Für Implantatstoffe gibt es wiederum eine eigene Verordnung, die Vorrang vor den oben genannten Verordnungen und Gesetzen hat. Die Voraussetzungen für die Implantatfähigkeit ("Biokompatibilität") von Stahl sind genau geregelt und laut der entscheidenden DIN-Norm 17443 darf der zu verwendende Stahl sogar einen gewissen Anteil an Nickel enthalten, da dieser nicht allergen wirke.

Leider ist diese Regelung nicht auf Piercingschmuck anwendbar, da die spezielle Implantatverordnung ihrem Wortlaut nach den Gegenstand "Schmuck" nicht regelt, und für Schmuck daher weiterhin die bereits genannte Verordnung entscheidend ist.

Die obigen Aussagen sind das Ergebnis einer Kombination von Auskünften der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Hamburg (Fachabteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutz), einem Piercingfachhandelsinfo von facit sowie eigenen Recherchen im juristischen Seminar. Ich übernehme keinerlei Garantie für die inhaltliche Richtigkeit und bin für Korrekturen jederzeit dankbar.

Ein Beitrag von Lyssa.

 

Siehe auch: Piercing

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